Die Hauptversammlung
2023

Die ordentliche Hauptversammlung der technotrans SE fand statt am

Freitag, den 12. Mai 2023 um 10:00 Uhr (MESZ)

Ort der Hauptversammlung im Sinne der SE-Verordnung und des Aktiengesetzes war das Messe und Congress Centrum (MCC) Halle Münsterland, Albersloher Weg 32, 48155 Münster.

Die Einberufung wurde am 3. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Mit Ausnahme der Generaldebatte konnte die Hauptversammlung ohne gesonderte Anmeldung hier live verfolgt werden.

Die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere die Stimmrechtsausübung, setzte eine frist- und formgemäßeAnmeldung bis

Freitag, den 5. Mai 2023 um 24:00 Uhr (MESZ)

voraus.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung belief sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 6.907.665,00 EUR, eingeteilt in 6.907.665 Stück teilnahme- und stimmberechtigte Stückaktien. Die Gesellschaft hielt zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

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Weitere
Informationen




Informationen für
Aktionäre


Anmeldung

Um Ihre Rechte als Aktionäre wahrnehmen zu können, müssen Sie sich rechtzeitig anmelden. Dies ist komfortabel möglich über das passwortgeschützte Aktionärsportal.
Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie zusammen mit den Einladungs- und Anmeldeunterlagen. Bitte überprüfen Sie, ob die Anzahl Ihrer dort angegebenen Aktien und Ihre Adressdaten korrekt sind.
Bitte melden Sie sich bis

Freitag, den 05. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ) an.

Teilnahme- und stimmberechtigt sind alle Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind. Wenn Sie die Unterlagen über eine Bank erhalten, sind Sie nicht selbst im Aktienregister eingetragen. Bitten Sie in diesem Fall Ihre Bank darum, dies nachzuholen, damit Sie zukünftig direkt als Aktionär oder Aktionärin angesprochen werden können und Ihre Aktionärsrechte wahrnehmen können.

Darüber hinaus besteht für Sie die Möglichkeit, sich per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse sowie Ihrer Aktionärsnummer anzumelden.

Auch nach Ihrer Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, eine andere Person, eine Bank oder Aktionärsvereinigung zur Vertretung Ihres Stimmrechts beauftragen oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der weisungsgebundenen Vertretung Ihres Stimmrechts zu beauftragen. Nutzen Sie hierfür gern das Aktionärsportal.

Alternativ können Sie hierzu auch die Ihnen zugesandte Meldebestätigung nutzen oder uns die Informationen per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de unter Angabe Ihrer Aktionärsnummer und Ihres vollständigen Namens zukommen lassen.

Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter Ihr Stimmrecht ohne Ihre ausdrückliche Weisung nicht ausüben kann.

Für die Briefwahl nutzen Sie bitte ebenfalls das Aktionärsportal oder die Meldebestätigung.

Kontaktadresse zur Anmeldung, Stimmabgabe per Briefwahl, zur Vollmachtserteilung sowie zur Stimmabgabe durch die von der Gesellschaft bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter:
technotrans SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

 

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 121 Absatz 3 Nr. 3 AktG und weitere Hinweise


Informationen und Unterlagen zu
den Tagesordnungspunkten


Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der technotrans SE zum 31. Dezember 2022, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022, des zusammengefassten Lageberichts für die technotrans SE und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands, jeweils für das Geschäftsjahr 2022.

> Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1
> Jahresabschlusses der technotrans SE zum 31. Dezember 2022
> Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts der technotrans SE für das Geschäftsjahr 2022

Der Vergütungsbericht wurde nach Maßgabe von § 162 AktG erstellt und durch den Abschlussprüfer geprüft. Dieser Vergütungsbericht betrifft das Geschäftsjahr 2022.

Aufsichtsrat und Vorstand legen der Hauptversammlung gemäß § 120a AktG den in den nach- stehenden Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 wiedergegebenen, gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2022 erstellten und von dem Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, gemäß § 162 Abs. 3 AktG geprüften sowie mit dem Prüfungsvermerk versehenen Vergütungsbericht der technotrans SE vor.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen, der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der technotrans SE für das Geschäftsjahr 2022 wird gebilligt.

Der Vergütungsbericht sowie der Vermerk des Abschlussprüfers über die durchgeführte formelle Prüfung sind auf der Internetseite der technotrans SE unter Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat abrufbar.

Beschlussfassung über ein neues Genehmigtes Kapital der technotrans SE nach § 6 Abs. 3 der Satzung und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (auch mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss) sowie entsprechende Änderungen von § 6 Abs. 3 der Satzung

 

Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

 

Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe vonSchuldverschreibungen mit Wandlungs- und /oder Optionsrechten (auch mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss) sowie zur Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2023 sowie entsprechende Änderungen von § 6 Abs. 4 der Satzung

 


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Frank Dernesch
Manager Investor Relations & Corporate Finance