Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission in der Fassung vom
18. Juni 2009 im Geschäftsjahr 2009 entsprochen wurde und diesen zukünftig entsprochen werden wird mit Ausnahme der folgenden Empfehlungen:
Ziff. 3.8
(D&O Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat – kein Selbstbehalt)
In den Altverträgen ist kein Selbstbehalt vorgesehen. Bei der 2010 anstehenden Prolongation wird der Forderung des Corporate Governance Kodex in dieser Beziehung Rechnung getragen werden.
Ziff. 4.2.3
(Vergütungsstruktur des Vorstandes)
Die bisherige Vergütungsstruktur entsprach nicht in allen Einzelheiten den neuen Vorgaben des aktuellen Corporate Governance Kodex. Die Verträge wurden überarbeitet mit dem Ziel, diese Vorgaben ab dem Geschäftsjahr 2010 zu erfüllen.
Ziff. 5.4.6
(Ausweis der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder aufgeteilt, jedoch nicht individualisiert)
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates wird im Anhang zum
Jahresabschluss ausgewiesen, unterteilt nach fixen und variablen Beträgen, wie
sie von der Hauptversammlung in der Satzung festgeschrieben wurden.
Mit Rücksicht auf die Privatsphäre der Mitglieder des Aufsichtsrates wird auf eine
individualisierte Darstellung verzichtet.
Sassenberg, Dezember 2009