Entsprechenserklärung (2012)

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission in der 2011 unveränderten Fassung vom 26. Mai 2010 im Geschäftsjahr 2012 entsprochen wurde und diesen zukünftig entsprochen werden wird mit Ausnahme der folgenden Empfehlung:

Ziff. 5.1.2. und 5.4.1.
(Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat)
Bei der Entscheidung über die Neubesetzungen von Organmitgliedern wird auch zukünftig vorrangig die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber Berücksichtigung finden und nicht ihr Geschlecht.

Sassenberg, Januar 2012

 
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