Unser
Verhaltenskodex

Nachhaltigkeit soll auch von den Mitarbeitern täglich aktiv gelebt werden. Die Prinzipien des UN Global Compact hat technotrans inhaltlich in den für alle Mitarbeiter weltweit verbindlichen technotrans-Verhaltenskodex einfließen lassen. Dieser stellt die zentrale Compliance Leitlinie des Konzerns dar. Er definiert Standards für den Umgang aller Mitarbeiter untereinander sowie das Verhalten gegenüber Stakeholdern wie Kunden, Lieferanten, Behörden und Geschäftspartnern.

Darüber hinaus enthält er wichtige Regelungen zur Einhaltung von Arbeitsstandards, Datenschutz, IT-Sicherheit, Anti-Korruption, Kartellrecht, Geldwäschegesetz und Umweltschutz. Damit stellt er ein wichtiges Instrument zur Führung sowie zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie dar.

 

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technotrans hat das Ziel, dass alle Mitarbeiter in Übereinstimmung mit den international anerkannten Menschenrechten sowie den wesentlichen Arbeits- und Sozialstandards handeln und hat sich daher zur Befolgung der Regeln des UN-Compact verpflichtet.

technotrans setzt sich insbesondere ein für die Abschaffung jeglicher Form von Kinder- und Zwangsarbeit, das Prinzip der Nichtdiskriminierung, die Anerkennung der Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen und Sozialpartnerschaften, gerechte Bezahlung und Zusatzleistungen gemäß den lokalen Marktbedingungen, angemessene Arbeitszeiten und bezahlten Urlaub sowie Zugang zu ausreichender medizinischer Versorgung und einer Krankenversicherung.

technotrans engagiert sich für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt und hält alle entsprechenden Gesetze ein, die eine Benachteiligung insbesondere auf Grund von Alter, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Religion oder Behinderung verbieten. Dieser Grundsatz gilt für alle Personalentscheidungen wie Rekrutierung, Einstellung, Training, Jobwechsel, Beförderungen, Vergütungen, Zusatzleistungen, Disziplinarmaßnahmen und Kündigungen.

Außerdem sind sexuelle Belästigung und andere Belästigungen am Arbeitsplatz strengstens untersagt.

Wir handeln in Übereinstimmung mit den international anerkannten Menschenrechten, Arbeits- und Sozialstandards und halten uns strikt an die geltenden Gesetze.

technotrans liegt der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter besonders am Herzen. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die Regelungen zum Gesundheitsschutz ständig zu beachten. Helfen Sie mit Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden, indem Sie Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften unbedingt befolgen.

Die gesetzlichen bzw. tariflichen Arbeitszeitregelungen zum Schutz von Mitarbeitern sind zu beachten. Dazu besteht in allen Fertigungsbetrieben der technotrans Unternehmensgruppe ein transparentes und vertrauenswürdiges System zur Erfassung von Arbeitszeiten.

Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten beim Führen von Firmenfahrzeugen sind stets einzuhalten. Erholungsurlaub dient der Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter und ist im jeweiligen Jahr auch anzutreten.

Jeder Mitarbeiter ist für den Schutz von Mensch und Umwelt in seinem Arbeitsumfeld mitverantwortlich.

Es entspricht der Geschäftspolitik von technotrans, einen fairen Wettbewerb zu fördern. Es wird deshalb von allen Mitarbeitern erwartet, sich strikt an das geltende Kartellrecht zu halten.

Absprachen zwischen Wettbewerbern und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern („horizontale Absprachen“) sind verboten, wenn sie darauf abzielen oder dazu führen, Wettbewerb zu verhindern oder einzuschränken. Hierzu zählen zum Beispiel Absprachen über Preise, Angebote, Kundenzuteilungen, Verkaufs- oder Einkaufsbedingungen, Produktions- oder Absatzquoten oder die Aufteilung von geographischen Märkten.

Nicht nur ausdrückliche vertragliche Vereinbarungen, sondern auch aufeinander abgestimmte Handlungen als Folge einseitiger Erklärungen (z. B. Ankündigungen von Preiserhöhungen, die das Ziel haben, gleichartige Reaktionen der Wettbewerber hervorzurufen), sind verboten.

Jeder direkte oder indirekte Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern (hierzu können auch nicht-exklusive Händler zählen) ist verboten, zum Beispiel der Austausch von Informationen über Kunden, Preisgestaltung, Kosten, Gehälter, Verkaufsbedingungen, Vertriebsmethoden, Marktanteile, Produktionsmengen, Angebotsabgaben oder Strategien (z. B. Geschäfts- und Forschungsstrategien).
Bei Kontakten mit Wettbewerbern müssen Sie stets darauf achten, dass keinerlei Informationen entgegengenommen oder weitergegeben werden, die irgendwelche Rückschlüsse auf das derzeitige oder zukünftige Marktverhalten der technotrans oder ihrer Tochterunternehmen erlauben.

Besondere Vorsicht ist auf Tagungen von Verbänden und anderen Branchentreffen wie z. B. Messen geboten. Die sich dort bietenden Gelegenheiten zur Begegnung und Diskussion dürfen nicht dazu genutzt werden, vertrauliche Markt- und Unternehmensinformationen auszutauschen, um das Marktgeschehen zu beeinflussen. Dabei ist schon der bloße Anschein eines Verstoßes zu vermeiden. Bei horizontalen Vereinbarungen müssen die strengen Vorschriften des Europäischen Kartellrechts weltweit befolgt werden – und zwar unabhängig von etwa fehlenden oder weniger strengen lokalen Gesetzen.

Auch vertikale Absprachen, also Absprachen zwischen Lieferanten und Kunden oder Patentinhabern und Lizenznehmern, sind in der EU, den USA und anderen Ländern verboten. Sie können Geldstrafen oder die Unwirksamkeit der entsprechenden Vereinbarung zur Folge haben. Dazu zählen Beschränkungen der Freiheit des Kunden, Preise oder Lieferbedingungen für seine Geschäftspartner festzulegen (geographische Beschränkungen, Restriktionen in Bezug auf Kunden oder Produktanwendungen), bestimmte Meistbegünstigungsklauseln, Ausschließlichkeitsbindungen wie Gesamtbedarfsdeckung oder Exklusivbelieferung sowie Wettbewerbsverbote.

Bei Zweifeln in Bezug auf die kartellrechtliche Zulässigkeit eines bestimmten Verhaltens müssen Sie sich frühzeitig an Ihren Vorgesetzten oder die Rechtsabteilung wenden.

Das Kartellrecht verbietet Absprachen zwischen Wettbewerbern.

Die Beziehung zu allen Geschäftspartnern soll auf Qualität, Zuverlässigkeit, wettbewerbsfähigen Preisen sowie der Beachtung ökologischer und sozialer Standards und der Grundsätze guter Unternehmensführung beruhen.

Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung verbieten in den meisten Ländern der Welt die Bestechung von inländischen und ausländischen Amtsträgern sowie von Angestellten inländischer und ausländischer Unternehmen des privaten Sektors.

technotrans verbietet daher ihren Mitarbeitern sowie allen, die im Auftrag von technotrans handeln, jegliche Form von Bestechung. Sie dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern oder Amtsträgern niemals materielle Vorteile (z. B. Bargeld, Geschenke, Unterhaltungsangebote oder andere persönliche Vorteile) fordern oder annehmen, durch die der Eindruck der (versuchten) Beeinflussung geschäftlicher Entscheidungen entstehen kann.

Gleichermaßen dürfen Mitarbeitern anderer Unternehmen oder Amtsträgern niemals persönliche Vorteile in der Absicht versprochen oder gewährt werden, einen Auftrag zu erhalten, ein Geschäft zu sichern oder technotrans einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen.

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, ihren Vorgesetzten zu informieren, wenn ein Geschäftspartner oder Amtsträger einen entsprechenden persönlichen Vorteil anbietet oder fordert.
Darüber hinaus sind sogenannte „Schmiergeldzahlungen“ (d. h. kleinere Geldbeträge oder Sachleistungen an Amtsträger zur Vereinfachung oder Beschleunigung von Verwaltungsverfahren oder Amtshandlungen wie etwa Zollabfertigungen) nicht erlaubt.

Sie dürfen niemals materielle Vorteile annehmen oder gewähren, durch die der Eindruck der (versuchten) unsachgemäßen Beeinflussung entstehen kann.

Geschenke und Einladungen dürfen nur gewährt oder angenommen werden, wenn diese als Geste der Höflichkeit allgemeinen Geschäftsgepflogenheiten entsprechen und die unsachgemäße Beeinflussung einer geschäftlichen Entscheidung oder einer Amtshandlung von vornherein ausgeschlossen werden kann.

Dies gilt auch für Geschenke und Einladungen aus Anlass oder im Rahmen von offiziellen Firmenveranstaltungen oder Geschäftskonferenzen.

Falls es nicht möglich ist, unangemessene Geschenke taktvoll zurückzuweisen, können diese angenommen werden. In solchen Fällen ist der Vorgesetzte anschließend zu informieren, der über das weitere Vorgehen entscheiden muss (z. B. Spende an eine wohltätige Organisation). Das Anbieten, Gewähren, Fordern oder Annehmen von Bargeld oder Zuwendungen, die Bargeldcharakter haben, ist niemals zulässig.

In den meisten Ländern werden Geschenke und Einladungen ab einem bestimmten Wert als steuerpflichtige geldwerte Vorteile angesehen. Sie müssen sicherstellen, dass die anwendbaren steuerlichen Vorschriften strikt eingehalten werden. Bei Zweifeln sollten Sie sich an Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung wenden.

Akzeptieren Sie nur Geschenke oder Einladungen, die ausschließlich als Geste der Höflichkeit verstanden werden können.

Persönliche Beziehungen oder Interessen dürfen Ihre geschäftliche Tätigkeit nicht beeinflussen. Das bedeutet, dass Ihre persönlichen Interessen nicht in Widerspruch zu den Interessen von technotrans stehen oder Ihre Entscheidungsfindung beeinflussen dürfen und ein solcher Eindruck auch nicht entstehen darf.

Sie sollten zum Beispiel keine Investitionen tätigen, Interessen wahrnehmen oder keinen Organisationen beitreten, die bei Dritten Zweifel an Ihrer Fairness, Integrität oder Objektivität hervorrufen könnten.

Über jeden bestehenden oder möglichen Interessenkonflikt müssen Sie Ihren Vorgesetzten informieren und gemeinsam mit ihm nach einer Lösung suchen, um den Interessenkonflikt zu vermeiden oder zumindest zu minimieren.

Private und geschäftliche Interessen sind strikt zu trennen.

IT-Sicherheit

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die durch die IT-Abteilung erlassenen Schutz- und Sicherheitsvorschriften zu beachten.

Datenschutz

technotrans verpflichtet sich dazu, die Privatsphäre und Integrität ihrer Mitarbeiter und Geschäftspartner zu respektieren. Dazu werden strenge Standards eingehalten, wenn personenbezogene Daten von Mitarbeitern oder Geschäftspartnern weiterverarbeitet werden.

Alle personenbezogenen Daten, die technotrans erhebt und speichert, werden ausschließlich zweckgebunden, nachvollziehbar, sorgfältig und im Einklang mit den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.

Der Zugang zu Personalunterlagen ist auf technotrans Mitarbeiter und Personen beschränkt, die eine dafür geltende Berechtigung und ein berechtigtes geschäftliches Interesse an einer solchen Einsichtnahme haben. Vertrauliche Mitarbeiterdaten dürfen ohne eine entsprechende Berechtigung oder gesetzliche Grundlage an niemanden außerhalb des Unternehmens weitergegeben werden. In Zweifelsfällen muss der Datenschutzbeauftragte oder die Rechtsabteilung um Rat gefragt werden.

Datenschutz hat bei technotrans einen hohen Stellenwert. Personenbezogene Daten werden nur zweckgebunden und im Einklang mit den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.

Auf Grundlage der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus haben viele Länder und Staatengemeinschaften Gesetze erlassen, die jedweden Handel mit Personen, Organisationen oder Unternehmen verbieten, die im Verdacht stehen, Terrorismus zu unterstützen. Mithilfe von Sanktionslisten soll dem internationalen Terrorismus die wirtschaftliche Basis durch die Unterbindung jeglicher finanzieller Transaktionen sowie der Nutzung von wirtschaftlichen Ressourcen entzogen werden. Neben den Sanktionslisten sind die EG-Embargo-Verordnungen und die EG-Dual Use-Verordnung zu befolgen.

technotrans stellt die Beachtung der genannten Handelsverbote weitestgehend automatisiert sicher. Es ist allen Mitarbeitern untersagt, jegliche Lieferung oder Zahlung an nicht im System angelegte und überprüfte Adressen durchzuführen. Wenn Sie Zweifel haben, oder es eilig ist, sprechen Sie den Compliance-Officer an.

Alle Mitarbeiter müssen beim Einkauf und Verkauf, der Produktion oder Vermarktung von Waren und Technologien die Handelskontrollgesetze beachten.

Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von Vermögenswerten (nicht nur Bargeld), die aus Straftaten resultieren, in den regulären Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche ist in den Mitgliedsstaaten der EU, den USA, China und verschiedenen anderen Ländern eine Straftat.

Kein Mitarbeiter darf alleine oder in Zusammenarbeit mit Dritten Handlungen vornehmen, die die anwendbaren Gesetze gegen Geldwäsche verletzen.

Werden zweifelhafte finanzielle Transaktionen verlangt, die die Übergabe von Bargeld oder sonstigen Vermögensgegenständen zum Gegenstand haben, muss eine Prüfung und Freigabe durch den Vorstand erfolgen.

Schärfen Sie Ihr Bewusstsein für fragwürdige finanzielle Transaktionen und bestehen Sie im Zweifelsfall auf Klärung.

Schutz des Firmeneigentums und des Eigentums von Geschäftspartnern

Jeder Mitarbeiter muss verantwortungsvoll mit Firmeneigentum umgehen und Vermögensgegenstände der technotrans gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Missbrauch und unerlaubte Nutzung schützen. Auch immaterielle Werte wie firmeneigenes Wissen, geistige Eigentumsrechte und urheberrechtlich geschützte Werke gehören zum
Firmeneigentum.

Vertrauliche Informationen von Geschäftspartnern und deren Know-how sind ebenfalls zu achten und zu schützen. Dies gilt besonders, wenn sie uns im Rahmen einer gemeinsamen Entwicklung anvertraut wurden.

Firmencomputer und andere Ausrüstungsgegenstände dienen betrieblichen Zwecken und sind nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Ohne die ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Abteilung darf Firmeneigentum nicht für private Zwecke genutzt oder vom Firmengelände entfernt werden.

Alle Mitarbeiter müssen sich an die einschlägigen Unternehmensrichtlinien zum Schutz von Firmeneigentum halten.

Ressourcenschonung und Klimaschutz gehören zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit. technotrans hat sich mit der Anerkennung der Prinzipien des Global Compact verpflichtet, dem Umweltschutz einen hohen Stellenwert im Unternehmen einzuräumen.

Die Ziele des Abfallwirtschaftskonzeptes bei technotrans sind „Vermeiden“, „Vermindern“ und „Verwerten“. Dazu wurde ein ganzheitliches Entsorgungskonzept zur Rohstoffwirtschaft entwickelt. Wenn möglich werden wiederverwendbare Materialien eingesetzt. Wertstoffe und Abfälle werden separat gesammelt und gemäß dem technotrans Entsorgungskonzept entsorgt. Auch bei unseren Produkten achten wir auf die Beschleunigung der Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien.

Jeder Mitarbeiter ist für den Schutz von Mensch und Umwelt in seinem Arbeitsumfeld mitverantwortlich.

Geltendes Recht und interne Richtlinien einzuhalten, hat in der technotrans Gruppe höchste Priorität. Denn nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schäden von unserem Unternehmen, unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern abwenden. Nichtregelkonformes Verhalten muss daher frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und umgehend abgestellt werden.

Voraussetzung hierfür ist das Compliance-Verständnis aller Beschäftigten sowie die Bereitschaft, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche gravierende Verstöße gegen geltendes Recht oder interne Vorschriften hinzuweisen. Ebenso legen wir großen Wert auf entsprechende Hinweise von Geschäftspartnern, Kunden und sonstigen Dritten.

Daher ist ein Hinweisgebersystem elementarer Bestandteil eines effektiven Compliance-Management-Systems. Mitarbeitern, aber auch externen Anspruchsgruppen, soll die Möglichkeit gegeben werden, unethische und illegale Verhaltensweisen im Unternehmen vertraulich an eine Meldestelle zu kommunizieren.

Grundlegendes Ziel eines Whistleblower-/Hinweisgebersystems ist die forcierte Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen bei gleichzeitigem Schutz des Hinweisgeber („Whistleblower“) sowie gegebenenfalls Dritter, die bei der Meldung unterstützen, sodass für diese keine negativen zivil-, strafrechtlichen oder internen Konsequenzen/Repressalien als Folge der Meldung zu befürchten sind. Entsprechend erfolgt die Aufnahme eines Hinweises unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen, schnellen und vertraulichen Prozesses bearbeitet. 

Wie teile ich einen Hinweis mit?

Sie können Ihren Hinweis sowohl schriftlich als auch mündlich mitteilen. Nutzen Sie hierfür auch die nachfolgenden Hilfestellungen:

  • bei welchem Unternehmen oder Unternehmensbereich
  • was
  • wann
  • wo
  • wer ist beteiligt

Bitte prüfen Sie vor Abgabe eines Hinweises sorgfältig, ob die Angaben, die Sie machen, auch inhaltlich zutreffen.

An wen kann ich mich wenden?

Grundsätzlich können Sie Ihren direkten Vorgesetzten aber auch den Vorstand oder Ihren Geschäftsführer ins Vertrauen ziehen. Ferner steht Ihnen der zuständige Betriebsrat oder Compliance Officer der jeweiligen Gesellschaft als Ansprechpartner zur Verfügung.

Es wird empfohlen, vorrangig die internen Ansprechpartner zu nutzen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.

Chief Compliance Officer (Konzern):
E-Mail: whistleblower@technotrans.de                                          

Neben den konzerninternen Ansprechpartnern ist ein externer Rechtsanwalt als Ombudsmann gleichfalls für Geschäftspartnern, Kunden und sonstigen Dritten bestellt worden.

Rechtsanwalt:                         
Dr. Johannes Dilling
Telefon: +49 221 933 107 40
Mobil:     +49 163 3476 111
E-Mail: info@ra-dilling.de
RADilling@protonmail.com
Hinweisgeberportal: www.whistleblower24.eu

Investor Relations
Kontakt

Frank Dernesch
Manager Investor Relations & Corporate Finance