Die Hauptversammlung der technotrans AG hat am 13. Mai 2015 um 10:00 Uhr im Messe und Congress Centrum Halle Münsterland, Albersloher Weg 32, 48155 Münster stattgefunden.
Die Einberufung wurde am 01. April 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1 AktG
Hinweise an unsere Aktionärinnen und Aktionäre
Um Ihre Rechte als Aktionäre wahrnehmen zu können, müssen Sie sich rechtzeitig anmelden und eine Eintrittskarte bestellen. Diese Eintrittskarte berechtigt Sie,
oder
oder
Eintrittskarte bestellen!
Mit dem Formblatt, das Ihrer Einladung beiliegt, können Sie direkt Ihre Eintrittskarte bestellen. Bitte überprüfen Sie, ob die Anzahl Ihrer dort angegebenen Aktien und Ihre Adressdaten korrekt sind. Bitte bestellen Sie die Eintrittskarten möglichst frühzeitig. Teilnahme- und stimmberechtigt sind alle Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind. Wenn Sie die Unterlagen über eine Bank erhalten, sind Sie nicht selbst im Aktienregister eingetragen. Bitten Sie doch Ihre Bank, das nachzuholen, damit Sie zukünftig direkt als Aktionär oder Aktionärin angesprochen werden können und Ihre Aktionärsrechte wahrnehmen können.
Liveübertragung
Am Tag der Hauptversammlung wurden hier Teile der Veranstaltung per Internetvideo live übertragen - Sie können sich hier eine Aufzeichnung ansehen.
Online-Abstimmung
Auch in diesem Jahr boten wir Ihnen die Möglichkeit, sich hier online an der Abstimmung über die Tagesordnungpunkte zu beteiligen. Die Voraussetzung war, dass Sie im Besitz einer Eintrittskarte waren.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 2016
Jahresabschluss der technotrans AG zum 31. Dezember 2015 den nach IFRS (International Financial Reporting Standards) aufgestellten gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015, die Lageberichte für die technotrans AG und den Konzern, den Bericht des Aufsichtsrates sowie den erläuterten Bericht des Vorstands zu den übernahmerechlichen Angaben
Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 1
Die Amtszeit der von den Anteilseignern in den Aufsichtsrat der technotrans AG gewählten Herren Helmut Ruwisch und Dieter Schäfer endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 12. Mai 2016. Um die gesetzmäßige und satzungsgemäße Besetzung des Aufsichtsrates auch nach der ordentlichen Hauptversammlung zu gewährleisten, sind daher zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Herr Ruwisch steht dabei aufgrund des Erreichens der Altersgrenze nicht zur Wiederwahl zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Herren in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien jeweils angegeben sind:
a) Herrn Dr. Wolfgang Höper
b) Herrn Dieter Schäfer, Industrieberater für Werkzeugmaschinenbauunternehmen, wohnhaft in Steinhagen
Wir sind für Sie da:
Frank Dernesch
Tel. +49 (0)2583 301-1868
Fax +49 (0)2583 301-1054
hv2020@technotrans.de
Online-Version des Geschäftsberichtes 2015!
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