Die aktuelle
Entsprechenserklärung


gemäß §161 AktG (Stand 15. Dezember 2023)

Gemäß §161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer deutschen börsennotierten Aktiengesellschaft einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden und warum nicht. Diese Erklärung wird als Entsprechenserklärung bezeichnet.

Der DCGK enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen internationale und nationale anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Frühere Entsprechenserklärungen


Investor Relations
Kontakt

Frank Dernesch
Manager Investor Relations & Corporate Finance