Die Hauptversammlung
2026

Die ordentliche Hauptversammlung der technotrans SE fand statt am

Freitag, den 29. Mai 2026 um 10:00 Uhr (MESZ)

Ort der Hauptversammlung im Sinne der SE-Verordnung und des Aktiengesetzes war das Messe und Congress Centrum (MCC) Halle Münsterland, Albersloher Weg 32, 48155 Münster.

Die Einberufung wurde am 17. April 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung belief sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 6.907.665,00 EUR, eingeteilt in 6.907.665 Stück teilnahme- und stimmberechtigte Stückaktien. Die Gesellschaft hielt zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

 

Informationen zum Download


Weitere
Informationen




Informationen für
Aktionäre


Anmeldung

Zur Teilnahme an der diesjährigen Hauptversammlung und auch zur Ausübung Ihrer Aktionärsrechte bitten wir Sie um Ihre rechtzeitige Anmeldung bis spätestens zu

Freitag, den 22. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ).

Die Anmeldung ist komfortabel über das von uns bereitgestellte passwortgeschützte Aktionärsportal möglich. Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie zusammen mit den Einladungs- und Anmeldeunterlagen, sofern Sie im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Alternativ zur Anmeldung über unser Aktionärsportal besteht für Sie die Möglichkeit, sich auch per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de oder postalisch an die untenstehende Adresse unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse sowie Ihrer Aktionärsnummer anzumelden. Weitere Informationen hierzu finden Sie bitte auch auf den Ihnen zugesandten Einladungs- und Anmeldeunterlagen.

Der Vollständigkeit halber weisen wir Sie darauf hin, dass nur Aktionäre teilnahme- und stimmberechtigt sind, die im Aktienregister eingetragen sind. Wenn Sie die Einladungs- und Anmeldeunterlagen nicht postalisch erhalten oder Ihnen diese über Ihre depotführende Bank bereitgestellt werden, sind Sie nicht selbst im Aktienregister eingetragen. In diesen Fällen bitten wir Sie, Ihre depotführende Bank zu kontaktieren und die Eintragung im Aktienregister zu veranlassen, damit wir Sie zukünftig direkt ansprechen können und Sie Ihre Aktionärsrechte wahrnehmen können.

Darüber hinaus bitten wir Sie, die im Aktionärsportal angegebene Anzahl Ihrer Aktien sowie die dort zu Ihrer Person angegebenen Daten zu überprüfen. Im Falle von unzutreffenden Angaben, auch zum Beispiel wegen falscher Schreibweise Ihres Namens, Namensänderung oder Adressänderung infolge eines Umzugs, bitten wir Sie, umgehend Ihre depotführende Bank zu kontaktieren und die Korrektur zu veranlassen.

Nach Ihrer Anmeldung zur Teilnahme an unserer diesjährigen Hauptversammlung wird Ihnen Ihre Eintrittskarte übermittelt, die am Tag der Hauptversammlung bitte mitzubringen ist.

Sollten Sie nicht persönlich an unserer Hauptversammlung teilnehmen, haben Sie auch die Möglichkeit, eine andere Person, eine Bank oder Aktionärsvereinigung mit der Vertretung Ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen oder den von uns benannten Stimmrechtsvertreter mit der weisungsgebundenen Vertretung Ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Nutzen Sie gerne das Aktionärsportal zur Erteilung, Änderung oder auch zum Widerruf von Bevollmächtigungen sowie von Bevollmächtigungen und Weisungen an den von uns benannten Stimmrechtsvertreter.

Alternativ können Sie solche Vollmachten und Weisungen unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse sowie Ihrer Aktionärsnummer auch per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de oder postalisch an die untenstehende Adresse in deutscher oder englischer Sprache erteilen, ändern oder widerrufen. Hierzu können Sie auch das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Formular verwenden. Dieses Formular wird auch auf unserer Internetseite bereitgestellt.

Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter Ihr Stimmrecht ohne Ihre ausdrückliche Weisung nicht ausüben kann. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Soweit eine Weisung erteilt wird, die aber nicht eindeutig oder widersprüchlich ist, wird sich der von uns benannte Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.

Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben. Zur Abgabe, Änderung oder zum Widerruf Ihrer Stimme im Wege der Briefwahl können Sie ebenfalls unser Aktionärsportal nutzen. Alternativ können Sie die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse sowie Ihrer Aktionärsnummer auch per E-Mail an anmeldestelle@computershare.de oder postalisch an die untenstehende Adresse in deutscher oder englischer Sprache vornehmen. Hierzu können Sie auch das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Formular verwenden. Dieses Formular wird auch auf unserer Internetseite bereitgestellt.

Bitte beachten Sie, dass Vollmachten sowie Vollmachten und Weisungen an den von uns benannten Stimmrechtsvertreter sowie die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl über unser Aktionärsportal oder auf den genannten alternativen Kontaktwegen bis einschließlich Donnerstag, den 28. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ) erteilt, geändert oder widerrufen werden können.

Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an den von uns benannten Stimmrechtsvertreter ist am Ort der Hauptversammlung noch am 29. Mai 2026 möglich.

Kontaktadresse zur Anmeldung, Stimmabgabe per Briefwahl, zur Vollmachtserteilung sowie zur Bevollmächtigung und Weisungserteilung an den von uns benannten Stimmrechtsvertreter:

technotrans SE

c/o Computershare Operations Center

80249 München

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

 

 

Erläuterung der Rechte der Aktionäre gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG und weitere Hinweise

 

Bei technische Fragen zum Aktionärsportal wenden Sie sich bitte an:

Computershare Operations Center

E-Mail: aktionaersportal@computershare.de

Telefon: +49 89 30903-6330

 

Bei allgemeinen Anfragen zur Hauptversammlung steht Ihnen unser Investor Relations Team gern jederzeit zur Verfügung:

technotrans SE

Investor Relations

E-Mail: investor-relations@technotrans.de

Telefon: +49 2583 301 1868

Einlass:  ab 9:00 Uhr


Anreise mit dem Auto      

Adressen für Ihr Navi:

Messe und Congress Centrum Halle Münsterland
Albersloher Weg 32
48155 Münster

P1 (Nord)                            P3 (Stadthaus III)
Lippstädter Str. 1                 Kiesekamps Mühle
48155 Münster                    48155 Münster


Anreise mit der Bahn
Das Messe und Congress Centrum Halle Münsterland liegt 15 Gehminuten vom Hauptbahnhof Münster entfernt. Bitte benutzen Sie den Ausgang Bremer Platz und folgen dann dem Straßenverlauf nach rechts immer geradeaus über die Kreuzung Hansaring/Hafenstraße. Sie können natürlich auch die Buslinien 6, 8 und 17 (Ausgang City) oder ein Taxi nehmen.

 

ÖPNV Anbindung in Münster

Drei Buslinien (6,8 und 17) verbinden das Messe und Congress Centrum Halle Münsterland mit dem Hauptbahnhof und der Innenstadt. Ausstieg „ Messe und Congress Centrum Halle Münsterland/Stadthaus 3“ (Linie 17: „Stadtwerke/Cineplex“).

              

Weitere Informationen:
www.mcc-halle-muensterland.de/de/anreise/


Informationen und Unterlagen zu
den Tagesordnungspunkten


Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der technotrans SE zum 31. Dezember 2025, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts für die technotrans SE und den Konzern und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands, jeweils für das Geschäftsjahr 2025.

 

> Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1
> Jahresabschluss der technotrans SE zum 31. Dezember 2025
> Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025

Beschlussfassung über die Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder

Mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung enden die Amtszeiten von Herrn Peter Baumgartner und von Herrn Dr.-Ing. Gottfried H. Dutiné jeweils als Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat. Aus diesem Grund ist im Rahmen der diesjährigen Hauptversammlung eine Beschlussfassung über die Nachbesetzung im Aufsichtsrat erforderlich.

Der Aufsichtsrat der technotrans SE setzt sich gemäß § 12 der Satzung, den Regelungen der Beteiligungsvereinbarung zwischen der Gesellschaft und deren Arbeitnehmern sowie den gesetzlichen Bestimmungen der SE-VO, des SEAG und des SEBG, aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier Mitglieder Vertreter der Anteilseigner und zwei Mitglieder Vertreter der Arbeitnehmer sind. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung bestellt. Die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat sind dabei von der Hauptversammlung auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen. Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge zur Bestellung der Arbeitnehmervertreter gebunden. Im Übrigen ist die Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrates basieren auf der Empfehlung des Nominierungsausschusses. Dabei wurde das vom Aufsichtsrat selbst entwickelte Kompetenz- und Anforderungsprofil berücksichtigt, das die fachliche Expertise, Diversität und Erfahrung des Gesamtgremiums sicherstellen soll. Das Kompetenz- und Anforderungsprofil ist in der Erklärung zur Unternehmensführung festgehalten, die als Bestandteil des Geschäftsberichts veröffentlicht und als eigenes Dokument abrufbar ist.

Auf der Grundlage des Vorschlags des Nominierungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, Peter Baumgartner (TOP 6.1) und Dr. Karine Brand (TOP 6.2) als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der technotrans SE zu wählen.

> Angaben zu dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten Peter Baumgartner

> Angaben zu der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatin Dr. Karine Brand

> Erklärung zur Unternehmensführung

 

 

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts der technotrans SE für das Geschäftsjahr 2025 

Vorstand und Aufsichtsrat legen der Hauptversammlung gemäß § 120a AktG den gemäß Art. 9 SE-VO i.V.m. § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2025 erstellten und von dem Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, gemäß Art. 9 SE-VO i.V.m. § 162 Abs. 3 AktG geprüften sowie mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehenen Vergütungsbericht der technotrans SE zur Billigung vor.  

Der erstellte und geprüfte Vergütungsbericht einschließlich des Prüfungsvermerks für das Geschäftsjahr 2025 ist gemäß § 124a Satz 1 Nr. 4 AktG von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite abrufbar. Der Vergütungsbericht wird auch während der Hauptversammlung sowohl über die Internetseite als auch in der Hauptversammlung zugänglich sein. 

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach Art. 9 SE-VO i.V.m. § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der technotrans SE für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen. 

> Vergütungsbericht der technotrans SE für das Geschäftsjahr 2025 

 

 


Archiv




Investor Relations
Kontakt

Frank Dernesch
Leiter Investor Relations & 
Treasury